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Präambel

Bei den Aktivitäten des AK Asyl sind alle willkommen und so gibt es ein vielfältiges und buntes Miteinander. Wir möchten, dass sich alle bei uns sicher und wohl fühlen. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit, vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. Wir begegnen allen Menschen mit Respekt und Wertschätzung.

Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, liegt im AK Asyl Sindelfingen bei den ehrenamtlich Tätigen. Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren und dadurch Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere vor sexualisierten Übergriffen zu schützen. Vor allem gilt es eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und untereinander. Werden Grenzen überschritten, muss bekannt sein, an wen man sich vertrauensvoll wenden kann.

Die Einhaltung des Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für jegliches Engagement im Namen des AK Asyl Sindelfingen.

Das vorliegende Schutzkonzept erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wird fortwährend reflektiert und weiterentwickelt.

Im Folgenden werden folgende Bereiche angesprochen:

  • Verhaltenskodex
  • Gestaltung von Distanz und Nähe
  • Angemessenheit von Körperkontakt
  • Sprache und Wortwahl
  • Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
  • Beachtung der Privatsphäre
  • Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Ansprechpartner
  • Information des Schutzkonzeptes an alle Ehrenamtlichen

 

Verhaltenskodex

Die ehrenamtlich Tätigen im AK Asyl Sindelfingen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex: 

  1. Meine Arbeit mit Geflüchteten ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich ermutige und stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
  2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Geflüchteten und der anderen ehrenamtlich Tätigen.
  3. Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.
  4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  5. Ich informiere mich über die Verfahrenswege und die Anzusprechende im und außerhalb des AK Asyl und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.
  6. Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Auf der Basis dieser Grundhaltung werden die nachfolgenden Verhaltensregeln festgelegt. Ausnahmeregelungen davon müssen nachvollziehbar und transparent sein.

 

Gestaltung von Nähe und Distanz 

Im Umgang mit Geflüchteten geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Anlass entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten

  • Die persönliche Anrede hat dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Es besteht immer das Recht, gesiezt zu werden.
  • Der Umgang mit den Geflüchteten wird so gestaltet, dass Menschen keine Angst gemacht und Grenzen nicht überschritten werden.
  • Individuelle Grenzempfindungen, die eine Person signalisiert, sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.

  

Angemessenheit von Körperkontakt

  • Bei körperlichen Berührungen im Umgang mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten.
  • Körperliche Berührungen haben dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie haben die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweiligen Personen und den ehrenamtlich Tätigen vorauszusetzen. Ablehnung muss ausnahmslos respektiert werden.
  • Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung, insbesondere mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.

 

Sprache und Wortwahl 

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt werden. Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und auf die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein. 

  • Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation hat in Sprache und Wortwahl durch Wertschätzung geprägt zu sein.
  • Vermieden werden sexistische Sprache, Fäkaliensprache, Zynismus oder Verniedlichungen.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.
  • Das Sprachniveau wird wertschätzend an die Geflüchteten angepasst. Es wird auf angemessene Lautstärke, Zeit für mögliche Antworten und eine verständliche Sprache geachtet (z. B. leichte Sprache).

 

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe 

Jeder Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Der Schutz und die Förderung von selbstbestimmtem Leben sind zu gewährleisten. 

  • Jeder Geflüchtete hat das Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben. Im Rahmen dieser Selbstbestimmung entscheidet der Geflüchtete über seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche.
  • Die Wünsche der Geflüchteten in privaten, intimen oder persönlichen Situationen werden berücksichtigt. Ehrenamtlich Tätige des AK Asyl Sindelfingen sind kein Teil von intimen Situationen der Geflüchteten.

 

Beachtung der Privatsphäre 

Jeder Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. Der Schutz der Privat- und Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. 

  • In Wohn- oder vergleichbaren Räumen findet eine besondere Achtsamkeit im Umgang mit den jeweiligen Geflüchteten statt.
  • Alle Geflüchteten haben ein Anrecht auf Privat- und Intimsphäre. Diese sind ihnen selbstverständlich zu gewähren und darf im Rahmen ihrer Selbstbestimmung gelebt werden.

 

Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken 

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltäglich. Ein umsichtiger Umgang damit ist unablässig.  Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden.

  • Bei Veröffentlichungen von Foto- und Tonmaterial oder Texten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  • Geflüchtete dürfen in sexualisierter, herabsetzender oder entwürdigender Weise weder beobachtet noch fotografiert oder gefilmt werden.
  • Die Weitergabe von persönlichen Telefonnummern, Emailadressen oder Privatadressen sollte nur mit Zustimmung der betreffenden Person(en) erfolgen.

 

Ansprechpartner

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und bei Beschwerden über Grenzüberschreitungen soll entweder ein Vorstandsmitglied des AK Asyl informiert werden oder Kontakt über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! aufgenommen werden.

Außerhalb des AK Asyl kann die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt des Landkreises Böblingen Thamar kontaktiert werden. Website Thamar.de, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefonnummer: 07031-222066

 

Information des Schutzkonzeptes an alle Ehrenamtlichen

Das Schutzkonzept wird vom Vorstand einmal im Jahr per E-Mail an alle dem AK Asyl Sindelfingen bekannten Ehrenamtlichen versandt.

  

Sindelfingen, den 23.01.2024                            Der Vorstand des AK Asyl Sindelfingen

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