Do 30.Jan. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 06.Feb. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 13.Feb. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 20.Feb. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 27.Feb. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 06.Mär. 16:00 - 18:00 Uhr Kein Café international |
Do 13.Mär. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 20.Mär. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Do 27.Mär. 16:00 - 18:00 Uhr Café international |
Die Rappenbaumschule wurde als Notunterkunft für 100 bis 140 Flüchtlinge seit Juni 2015 genutzt.
Im Laufe des Sommers 2016 sind die Bewohner in bessere Unterkünfte umgezogen.
Der Landkreis hat inzwischen das ehemalige Hotel Panda erworben und Unterbringungsmöglichkeiten für ca. 50 Personen geschaffen.
Am 11. Februar 2016 sind die ersten Familien eingezogen.
Heimleiter Uli Wolfangel Tel. 07031 4101979 Email: u.wolfangel@lrabb.de
Sozialbetreuung: Katharina Wojtulek: Tel. 4101979 Email:k.wojtulek@lrabb.de
Diese Unterkunft für 14 Flüchtlinge ist seit Dezember 2015 belegt.
Heimleiter Uli Wolfangel Tel. 07031 4101979 Email: u.wolfangel@lrabb.de
Sozialbetreuung: Katharina Wojtulek: Tel. 4101979 Email:k.wojtulek@lrabb.de
Nach Erwerb und Renovierung stehen seit Juli 2015 ca. 170 Plätze zur Verfügung.
Heimleiter Lutz Weiland: Tel. 07031 / 4101708 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sozialbetreuung Marjam Hijazi: Tel. 07031 / 4101709 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach Umbau ist Platz für ca. 70 Flüchtlinge.
Heimleitung: Anton Walz: Tel. 07031 / 414 9091 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sozialbetreuung: Alena Babeyeva: Tel. 07031 4149206 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In der umgebauten Eschenriedhalle ist Platz für ca. 150 Flüchtlinge. Die Unterbringung ist auf ein Jahr befristet.
Heimleitung: Zeljko Miljanovic Tel.07031/4109954 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sozialbetreuung: Andrea Brandhofer: Tel. 07031/4109952, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Seit Frühjahr 2015 wurde die Sporthalle als Notunterkunft für ca. 140 Flüchtlinge genutzt.
Im Laufe des Sommers sind die Bewohner in bessere Unterkünfte umgezogen
Die Nüßstrasse steht nach kleineren Umbaumaßnahmen seit Ende Juni 2015 für ca. 170 Flüchtlinge zur Verfügung.
Heimleitung: Zeki Greiner: Tel. 07031 / 4149269 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sozialbetreuung: Leonita Laski: Tel. 07031 / 4149290 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Förderverein AK Asyl Sindelfingen e. V.
Seestr. 10
71063 Sindelfingen
Andrea Frommherz
Andreas Arndt
Axel Nolting
Sabine Mundle
Ulrike Wolff
Klicken Sie bitte auf einen der Namen um zum Kontaktformular zu gelangen.
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Stuttgart
Registernummer: VR 721650
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www.pixabay.com
Jochen Kaufmann, Fotogruppe Schwarzwaldverein Darmsheim
Herbert Bellem
Herbert Osterrieder
Siegfried Dannecker, Kreiszeitung Böblinger Bote
Andrea Frommherz
Roger Hahn
Quelle dieses Impressums: http://www.e-recht24.de
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Die Poloshirts sind schwarz mit unserem Logo bedruckt.
Zusätzlich kann auf die Rückseite noch ein kurzer Spruch gedruckt werden.
Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeit erarbeitet diese Sprüche gerade.
Die Polos sind in verschiedenen Größen von S bis XXL bestellbar.
Es gibt eine Standardausführung und eine taillierte Variante für Frauen.
Das Bild zeigt die taillierte Variante mit einem Beispielspruch, der in der endgültigen Version voraussichtlich kleiner ausfallen wird.
Ein Polo kostet ca. 10 Euro zzgl. Druckkosten. Jeder zahlt sein Poloshirt selbst.
Andrea Frommherz
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Andreas Arndt
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Schriftführer |
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stellvertretende Vorsitzende
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stellvertretende Vorsitzende |
Wenn Sie mit einem unserer Vorstände Kontakt aufnehmen wollen, klicken Sie bitte auf den Namen oder das zugehörige Bild.
Der Verein führt den Namen: Förderverein Arbeitskreis Asyl Sindelfingen e.V.
Er hat seinen Sitz in Sindelfingen.
und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein ist interreligiös und überparteilich und hat den Zweck,
durch:
zu fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig:
Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person wird durch Vergütungen, die dem Zweck des Vereins fremd oder unverhältnismäßig hoch sind, begünstigt.
Beim Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung des Vereins erhalten die Mitglieder keine Zahlungen zurück.
Mitglied können natürliche oder juristische Personen werden.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes.
Den Mitgliedsbeitrag setzt die Mitgliederversammlung fest.
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Er ist schriftlich zu erklären und wird wirksam zum Ende des Geschäftsjahrs.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es grob gegen die Satzung oder die Beschlüsse der Organe des Vereins verstößt.
Der Ausschluss und dessen Begründung ist dem Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekanntzumachen.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
Die Berufung muss binnen eines Monats nach Empfang des Ausschlussbescheids schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. Ist sie rechtzeitig erfolgt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung einzuberufen. Mit 2/3 der abgegebenen Stimmen wird der Ausschluss bestätigt.
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Beirat
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Der Vorstand lädt zu jeder Mitgliederversammlung schriftlich (auch per E-Mail, Fax etc.) ein und gibt mit der Einladung die vorläufige Tagesordnung bekannt.
Die Ladungsfrist beträgt bei ordentlichen Mitgliederversammlungen zwei Wochen, bei einer außerordentlichen Versammlung eine Woche.
Der Vorstand kann in dringenden Fällen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder dies beantragt.
Jedes Mitglied kann an die Mitgliederversammlung Anträge stellen. Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen schriftlich gestellt werden und fristgerecht mit der Einladung angekündigt sein.
Stimmberechtigt sind anwesende Mitglieder mit je einer Stimme.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst (Ausnahmen siehe nächster Abschnitt). Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins erfordern eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Diesbezügliche Anträge müssen schriftlich gestellt werden und fristgerecht mit der Einladung angekündigt sein.
Bei Wahlen und anderen personenbezogenen Entscheidungen erfolgt die Abstimmung geheim, falls mindestens 10% (aufgerundet auf die nächste ganze Zahl) der stimmberechtigten Anwesenden dies beantragen.
Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom/von der Vorsitzenden und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
1.Bestimmung der Aktionsbereiche des Vereins im Einklang mit den in § 2 festgelegten Zwecken.
2.Festsetzung der Tagesordnung
3.Beschlussfassung über Anträge
4.Entgegennahme der Berichte des Vorstands
5.Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer
6.Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
7.Entscheidung über die Berufung gegen einen Ausschluss
8.Beschlussfassung über Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins.
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
Der/dem Vorsitzenden
Zwei stellvertretenden Vorsitzenden
Der/dem SchriftführerIn
Der/dem KassiererIn
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Mitglied des Vorstands ist nur gemeinsam mit einem anderen vertretungsberechtigt (4 Augen Prinzip).
Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so wird in der nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatz für den Rest der Amtsdauer gewählt.
Die/der Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter/in beruft den Vorstand zur Sitzung ein und leitet sie.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit.
Aufgaben des Vorstands sind:
Führung der Geschäfte des Vereins.
Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung und Festsetzung
der vorläufigen Tagesordnung.
Berufung des Beirats, sowie Vorbereitungen und Einberufungen der
Beiratssitzungen.
Der Verein kann, vertreten durch den Vorstand, einen Beirat einrichten. Er soll, wenn
er eingerichtet wird, mindestens drei und höchstens fünf Mitglieder haben. Die
Mitglieder des Beirates müssen nicht zugleich Mitglieder des Vereins sein.
Der Beirat unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit berufen. Der
Vorstand berichtet in der Mitgliederversammlung über die Berufung.
Der Beirat ist angehalten Mitglieder in seine Tätigkeit einzubeziehen.
Der Beirat berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.
Die Sitzungen des Beirats sind in der Regel vereinsöffentlich.
Schriftliche Einladungen sind nicht vorgeschrieben.
Über die Beschlüsse des Beirats ist ein Protokoll zu führen, das vom/von der Leiter/in
der Sitzung zu unterzeichnen ist.
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für die in § 2 aufgeführten steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Wird bei keinem vorgeschlagenen Empfänger die erforderliche 3/4 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erreicht, so fällt das Vermögen an die Stadt Sindelfingen mit der Verpflichtung es ebenfalls ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke gemäß der Vereinssatzung zu verwenden.
Diese Satzung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 11.12.2014 in Kraft.
FAQs, evtl. Forumsystem (monitored)
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Oder spenden Sie an den Förderverein Arbeitskreis Asyl Sindelfingen
IBAN: DE43603501300000136242
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Wir sind als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Bis zur Spendenhöhe von 200€ genügt als Nachweis der Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug.
Für Beträge ab 200 Euro schicken wir eine Zuwendungsbestätigung, bitte bei Verwendungszweck SPENDE und die Postadresse angeben.